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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen der ATELIER VOYAGE GmbH
The following is in German language as Atelier Voyage GmbH Headquarter is based in Germany.

Stand: Mai 2017

Sehr geehrte Reiseteilnehmerin,
sehr geehrter Reiseteilnehmer,

wenn Ihnen eines unserer Reiseangebote zusagt und Sie bei uns eine Reise buchen wollen, so bieten wir Ihnen unsere Leistungen zu den hier formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die die gesetzlichen Regelungen (z. B. §§ 651 a ff. BGB und §§ 4 ff BGB-InfoV) ausfüllen und ergänzen, außer in unseren Ausschreibungen oder in dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag ist individuell davon Abweichendes vereinbart.

1. VERMITTLUNG VON FREMDEN LEISTUNGEN

Soweit wir als Atelier Voyage GmbH Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z.B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen etc. ausdrücklich im fremden Namen vermitteln, so schulden wir nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Erbringung der Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

2. BUCHUNG DER REISE | VERTRAGSSCHLUSS MIT ATELIER VOYAGE ALS VERANSTALTER

a) Mit Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen eine entsprechende Buchungsbestätigung in Textform übermittelt haben. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang Ihrer Reiseanmeldung bei uns, gebunden.

b) Ändernde oder ergänzende Abreden zu den Leistungen sowie zu diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Diese Abreden sollten aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden. Reisebüros, die unsere Reisen vermitteln, sind von uns nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

c) Mit der Buchungsbestätigung übersenden wir Ihnen auch den sogenannten Sicherungsschein. Sollte er nicht beigefügt sein, informieren Sie uns bitte sofort.

3. PREISÄNDERUNGEN

Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss unvorhersehbar für uns die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von uns nicht zu vertreten sind.

a) Zu nennen sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreis-/Kerosin Verteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und landesspezifische, staatliche oder öffentlich-rechtliche Eintritts- bzw. Aufenthalts-gebühren.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss mit Ihnen und dem Beginn der Reise mehr als 4 Monate liegen.

b) Der Reisepreis darf im Fall einer Situation nach a) nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden diese zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Abhängig davon, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnittsteilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Wir verpflichten uns, wenn der Reiseteilnehmer dies wünscht, Gründe und Umfang der Preiserhöhung im Einzelnen zu belegen.

c) Wir werden Ihnen etwaige Preiserhöhungen unverzüglich mitteilen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens 22 Tage vor Reiseantritt zugehen, um wirksam zu sein.

d) Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung, vom Vertrag zurückzutreten. Sie können stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir diese ohne Mehrpreis anbieten können. Der Rücktritt vom bestehenden Vertrag und/oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns gegenüber oder gegenüber dem buchenden Reisebüro schriftlich erklärt werden.

4. ZAHLUNG DES REISEPREISES | ANZAHLUNG

a) Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.

b) Bei Zugang des Sicherungsscheins und der entsprechenden Rechnung bei Ihnen, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 28 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang von Sicherungsschein und Rechnung sofort fällig und zu zahlen.

c) Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind jeweils sofort mit Rechnungstellung fällig.

d) Wenn Sie Zahlungen mit Kreditkarte leisten wollen, belasten wir Ihnen uns entstehende Fremdkosten zusätzlich als Transaktionsentgelt, dessen Höhe wir Ihnen bei Buchung mitteilen.

5. WECHSEL IN DER PERSON DES REISENDEN

Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme an der Reise gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften der ursprüngliche und der neue Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

6. RÜCKTRITTSKOSTEN VOR REISEBEGINN

Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann nach Wahl von Atelier Voyage eine gemäß § 651 i Abs. 2 BGB konkret berechnete Rücktrittsentschädigung vom Reiseteilnehmer gefordert werden. Alternativ kann Atelier Voyage eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen. Hierfür gelten folgende Pauschalen:

  • Rücktrittserklärung bis einschließlich zum 31. Tag vor Reiseantritt 15 %
  • Rücktrittserklärung bis einschließlich zum 23. Tag vor Reiseantritt 35 %
  • Rücktrittserklärung bis einschließlich zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • Rücktrittserklärung bis einschließlich zum 8. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • Rücktrittserklärung bis einschließlich zum 4. Tag vor Reiseantritt 70 %
  • Rücktrittserklärung bis einschließlich zum 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
  • Rücktrittserklärung am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%

Soweit im Reisevertrag eine besondere, davon abweichende Stornostaffel vereinbart ist, gilt die besondere Staffel als vereinbart.

Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. Zur alternativen Möglichkeit der Auswechslung des Reisenden vgl. Ziffer 5. Hingewiesen wird auf die Möglichkeit der Reiserücktrittsversicherung (siehe Ziffer 7).

7. VERSICHERUNGEN

Bei Ihrem Rücktritt vom Reisevertrag können im Einzelfall hohe Kosten auf Sie zukommen. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Ebenfalls empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfällen oder Krankheit. Gerne vermitteln wir Ihnen entsprechende Angebote der ERV Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimerstraße 116, 81669 München, E-Mail: contact@reiseversicherung.de.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Für Atelier Voyage als Reiseveranstalter:

a) Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers durch uns weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder für einen, dem Teilnehmer entstandenen, Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers entstanden ist. Soweit ein Leistungsträger (z.B. ein Hotel) alleine für den Schaden verantwortlich ist, kann der Haftungsrahmen nach § 651 h Abs. 3 BGB geringer sein oder, so insbesondere bei Luftfahrtgesellschaften, anders geregelt.

b) Die Haftung von uns gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, wird auf den dreifachen Reisepreis des Reiseteilnehmers beschränkt.

c) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungs-leistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- oder Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch (i) für Leistungen, welche die Beförderung vom vereinbarten Ausgangsort der Reise zum vereinbarten Zielort, mithin die Beförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise umfassen sowie (ii) wenn und soweit für einen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

Für Atelier Voyage als Vermittler fremder Leistungen:

Vermitteln wir lediglich einzelne fremde Leistungen (vgl. Ziffer 1), so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

9. OBLIEGENHEITEN UND RECHTE DES REISENDEN BEI MANGELHAFTER REISE

a) Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie von uns Abhilfe verlangen. Soweit der Mangel von einem Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotel, u.a.) zu verantworten ist, empfehlen wir, zusätzlich vor Ort direkt beim Leistungsträger um Abhilfe zu bitten. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

b) Leisten wir nicht innerhalb der von Ihnen bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so können Sie selbst vor Ort Abhilfe schaffen und den Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir die Abhilfe verweigern würden oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse von Ihnen geboten ist.

c) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

d) Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt und ist deshalb Ihnen die Reise und ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Vor Kündigung haben Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Diese Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, wir diese verweigert haben oder ein wichtiger Grund und ein besonderes Interesse für eine sofortige Kündigung vorliegen.

e) Abhilfeverlangen und Mängelanzeigen sind bei von uns veranstalteten Reisen von Ihnen an uns zu richten. Dafür steht Ihnen auch unsere Emailadresse info@ateliervoyage.com oder die Telefonnummer + 49 (0) 89 2020 499-0 zur Verfügung.

f) Für die Rechtzeitigkeit von Abhilfeverlangen und Mängelanzeigen gelten besondere Fristen. Diese sind in Ziff. 11 beschrieben.

g) Für den Fall des Gepäckverlusts oder bei Verspätung der Gepäckzustellung bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels der Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft den Schadenseintritt anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tage nach Aushändigung des Gepäcks an die Luftfahrtgesellschaft zu senden. Im Übrigen bitten wir Sie dringend, nicht nur der Luftfahrtgesellschaft anzuzeigen, sondern auch uns Verluste, Fehlleitung oder die Beschädigung von Reisegepäck informationshalber mitzuteilen.

10. PASS-, VISA-, UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

a) Die Information über solche Bestimmungen durch uns erfolgt bei Buchung ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände, soweit Sie uns keine besonderen Angaben gemacht haben und bezieht sich auf den Geltungsstand der Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen zu diesem Zeitpunkt für Staatsbürger des EU-Staates, in dem wir die Reise vor Vertragsschluss angeboten haben. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir gehen davon aus, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

b) Wir verweisen ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit von Änderungen der Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen nach Vertragsabschluss besteht. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Wir empfehlen Ihnen jedoch selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, damit Sie sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen können und ggf. detaillierte Informationen bei den Botschaften bzw. Konsulaten der Länder, in die sie Ihre Reise führt, einholen können.

c) Für die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Das gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. Zu beachten ist, dass die meisten Länder die Einreise nur gestatten, wenn der Pass zum Zeitpunkt der Ausreise aus dem Land noch mindestens 6 Monate gültig ist.

d) Wir empfehlen dringend, dass Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

e) Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und dem Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

f) Ergeben sich für Sie wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die Ihre Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so sind Sie deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, soweit wir zur Leistungserbringung in der Lage und bereit sind und die genannten Schwierigkeiten nicht von uns zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit nicht die Haftungsbegrenzung dieser Reisebedingungen anwendbar sind.

11. ANSPRUCHSSTELLUNG, AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG

a) Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweise Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb 1 Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung durch Sie ist eine Geltendmachung auch nach Fristablauf möglich.

b) Die in Ziffer 11 a) bezeichneten Ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatz-Ansprüche, verjähren in einem Jahr, soweit es sich nicht um Ansprüche für Körperschäden handelt oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Für alle anderen vertraglichen Ansprüche verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährung von 2 Jahren.

c) Die Verjährung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. GÜLTIGKEIT DER ANGABEN IN DER AUSSCHREIBUNG

Die Angaben in der Ausschreibung können nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt bestehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Fehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Verträge auf Basis einer aus fehlerhaften oder als überholt anerkannten Ausschreibung nicht bestätigen werden und in derartigen Fällen Ihnen dann ein neues Vertragsangebot machen.

13. DATENSCHUTZ | AUSFÜHRENDES | LUFTFAHRTUNTERNEHMEN

a) Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise- und der Kundenbetreuung verwendet. Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, wobei eine kurze Mitteilung an uns Email info@ateliervoyage.com genügt. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

b) Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht möglich ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung werden wir Sie unverzüglich unterrichten.

14. SONSTIGES

a) Der mit Ihnen geschlossene Reisevertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die auf unserer Webseite ebenfalls wiedergegebene englische Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist lediglich eine Gefälligkeit. Die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für den Fall von Widersprüchen zwischen deutscher und englischer Fassung vorrangig. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff. BGB für Reiseveranstaltungen soweit wir im Zusammenhang mit den vereinbarten vertraglichen Leistungen nicht lediglich als Reisevermittler gehandelt haben.

b) Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung zu Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden Sie in der genannten Verordnung und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

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